Vereinsordnung

Vereinsordnung

1. Aufnahme

1.1 Jedes Mitglied mit Ausnahme der passiven Mitglieder hat bei der Aufnahme eine ärztliche Tauchbescheinigung vorzulegen, die nicht älter als 1 Jahr ist.

2. Gebühren und Beiträg

2.1 Der jährliche Beitrag für aktive Mitglieder und Gastmitglieder beträgt € 30,–. Für passive Mitglieder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt der Beitrag € 15,–. Der Familienbeitrag beträgt zwei volle Erwachsenenbeiträge, also € 60,–, die Kinder gehen frei.

2.2 Der erste Beitrag erfolgt bis spätestens 1 Monat nach der Gründungsversammlung, bzw. nach Vereinseintritt, per Bankeinzug. Alle weiteren Beiträge werden jeweils bis zum 10. Januar jeden Jahres eingezogen. Jedes aktive Mitglied erhält eine Mitgliedskarte.

3. Jugendordnung

3.1 Für den Eintritt von Jugendlichen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

4. Haftung

4.1 Der Verein übernimmt keine Haftung gegenüber seiner Mitglieder.

4.2 Für eine gültige ärztliche Tauchuntersuchung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.

5. Technische Richtlinien

5.1 Flaschenfüllung dürfen nur von unterwiesenen Personen zur Kompressorbedienung durchgeführt werden. Dies gilt nur für vereinseigene Flaschen und die der Mitglieder. Jede Tauchflasche wird mit einer Nummer versehen.

5.2 Für diese Kompressorfüllungen muss anhand der Flaschennummern Buch geführt werden.

5.3 Die Tauchflaschen unterliegen einer ständigen technischen Überprüfung. Diese wird durch den technischen Leiter überwacht.

5.4 Vereinseigene Geräte, die einer technischen Überprüfung unterliegen, sind ebenfalls durch den technischen Leiter zu überwachen.

5.5 Tauchflaschen, die den Druck von 30 Bar unterschreiten, dürfen erst nach einer technischen Prüfung gefüllt werden.

5.6 Jedes Mitglied ist für seine eigene Ausrüstung selbst verantwortlich. (z.B. Revision, TÜV)

5.7 Der technische Leiter wird von der Vorstandschaft ernannt.

5.8 Kompressor-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sind vom Verein zu tragen und dürfen nur vom speziell dafür ausgebildeten Personal ausgeführt werden, siehe Füllbuch.

6. Änderungen

6.1 Die Vereinsordnung kann nur von der Vorstandschaft geändert werden.

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